Was ist die DSGVO einfach erklärt?
Februar 2026
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 das zentrale Datenschutzgesetz in der Europäischen Union. Aber was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Die DSGVO schafft einheitliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten und stärkt die Rechte aller betroffenen Personen: von Kunden und Geschäftspartnern über Mitarbeiter und Bewerber bis hin zu Website-Besuchern.
Warum gibt es die DSGVO: Doppelziel Datenschutz und freier Datenverkehr
Die DSGVO verfolgt zwei gleichrangige Ziele: Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Das klingt zunächst nach einem Widerspruch, ist aber strategisch gedacht. Die DSGVO schützt Grundrechte, will aber gleichzeitig den digitalen Binnenmarkt stärken und wirtschaftlichen Fortschritt ermöglichen.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Die DSGVO setzt dieses Grundrecht in konkrete, praxisnahe Regeln um und sorgt dafür, dass europäische Unternehmen auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament arbeiten können. Der Vorteil ist dabei, dass Europaweit dieselben gesetzlichen Regelungen Anwendung finden. Man muss allerdings so ehrlich sein, dass die Auslegung der Regelungen dann doch wieder von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat schwankt.
Welche Daten sind betroffen
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen und deren Identifizierung ermöglichen. Das umfasst nicht nur offensichtliche Informationen wie Namen und Adressen Ihrer Kunden, sondern beispielsweise auch E-Mail-Adressen von Bewerbern, Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter, IP-Adressen von Website-Besuchern und sogar Cookies auf Ihrer Website.
Das zentrale Prinzip: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Voraussetzungen einer der Erlaubnisnormen der DSGVO greifen. Anders ausgedrückt: Sie dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn Sie dafür eine rechtliche Grundlage haben. Das kann etwa eine Einwilligung der betroffenen Person sein, ein Vertrag, eine gesetzliche Verpflichtung oder Ihr berechtigtes Interesse als Unternehmen.
Die wichtigsten Grundsätze: Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz
Die DSGVO formuliert klare Prinzipien für die Datenverarbeitung.
Zweckbindung bedeutet, dass Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Datenminimierung fordert, dass nur so wenige Daten wie möglich gesammelt werden. Transparenz verlangt, dass die Datenverarbeitung für die Betroffenen nachvollziehbar sein muss.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn Sie Bewerbungen erhalten, dürfen Sie diese Daten nur für den Auswahlprozess nutzen, nicht später für Marketingzwecke. Sie sollten nur die wirklich notwendigen Informationen erfragen und müssen den Bewerbern klar mitteilen, was mit ihren Unterlagen geschieht. Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig sein und in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet.
Starke Rechte für Betroffene: Eine Ausprägung europäischer Grundrechte
Die DSGVO dient dazu, den durch die Grundrechtecharta der Europäischen Union gewährleisteten Schutz personenbezogener Daten umzusetzen. Nach Artikel 8 der Grundrechtecharta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zudem sind das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung geregelt.
Die in der DSGVO in den Art. 12 ff. DSGVO aufgezählten Betroffenenrechte stellen ein Steuerungs- und Kontrollelement hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Betroffene haben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Mittels diesen Rechten können die Betroffenen ihrem Grundrecht auf Datenschutz zur Geltung verhelfen.
Konkret bedeutet das: Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter, ein Kunde oder ein abgelehnter Bewerber Sie fragt, welche Daten Sie gespeichert haben, müssen Sie innerhalb eines Monats Auskunft erteilen.
Auch Teil der Wahrheit ist es allerdings, dass diese Pflichten für Unternehmen sehr belastend und aufwändig sein können.
DSGVO als Wettbewerbsvorteil: Vertrauen durch Compliance
Die Einhaltung der DSGVO ist stellenweise also durchaus ein bürokratisches Hindernis. Sie kann aber auch zum strategischen Vorteil werden. Ihre Kunden, Geschäftspartner und auch potenzielle Mitarbeiter achten zunehmend darauf, wie Sie mit Daten umgehen. Transparente Datenschutzerklärungen und professionelle Complaince-Management signalisieren Seriosität und stärken das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Für mittelständische Unternehmen und Startups ist es entscheidend, Datenschutz von Anfang an richtig zu implementieren. Die rechtssichere Umsetzung der DSGVO schützt nicht nur vor empfindlichen Bußgeldern, sondern positioniert Sie als vertrauenswürdigen Partner in einem zunehmend sensiblen Marktumfeld.
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