Januar 2026
Diese Frage beschäftigt viele Unternehmen außerhalb der EU: Müssen wir uns um ein europäisches Gesetz kümmern, obwohl unser Firmensitz in den USA, China oder der Schweiz liegt? Die kurze Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen schon. Der AI Act folgt dem gleichen Prinzip wie die DSGVO und greift weit über die EU-Grenzen hinaus.
Das Marktortprinzip: Wo die Wirkung entsteht, gilt das Recht
Die KI-Verordnung gilt für Anbieter, die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind.
Ebenso gilt die Verordnung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit Sitz in einem Drittland, wenn die von dem System erzeugten Ergebnisse in der Union verwendet werden.
Das bedeutet konkret: Nicht der Standort Ihres Unternehmens ist entscheidend, sondern wo Ihre KI ihre Wirkung entfaltet. Wenn Menschen in der EU von Ihrem KI-System betroffen sind, unterliegen Sie der Verordnung.
Wann greift der AI Act für ausländische Unternehmen? Praktische Fallkonstellationen
Fall 1: Sie entwickeln KI und verkaufen sie in der EU
Ein US-amerikanisches Softwareunternehmen entwickelt eine KI-gestützte Recruiting-Software und verkauft Lizenzen an Unternehmen in Deutschland, Frankreich und Italien. Dieses Unternehmen gilt als Anbieter im Sinne des AI Act und muss alle Anforderungen erfüllen, die für Hochrisiko-KI-Systeme im Bereich Beschäftigung gelten.
Hier besteht keine Wahlmöglichkeit: Wer auf dem EU-Markt tätig sein will, muss die Regeln einhalten.
Fall 2: Sie bieten SaaS-Dienste an, die von EU-Kunden genutzt werden
Ein indisches Unternehmen betreibt eine cloudbasierte KI-Plattform zur automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung. Europäische Banken und Finanzdienstleister nutzen diese Plattform, um Kreditanträge ihrer Kunden zu bewerten. Obwohl das Unternehmen keinen Sitz in der EU hat, gilt der AI Act, weil die Ergebnisse des KI-Systems in der Union verwendet werden.
Auch ohne physische Präsenz in Europa unterliegt das Unternehmen der Verordnung.
Fall 3: Sie sind nur Technologieanbieter, kein KI-Anbieter
Ein japanisches Unternehmen stellt Grafikprozessoren her, die häufig für KI-Training verwendet werden. Diese Hardwarekomponenten fallen nicht unter den AI Act, da sie selbst keine KI-Systeme sind, sondern nur technische Infrastruktur bereitstellen.
Die bloße Bereitstellung von Technologie, die für KI genutzt werden kann, löst keine Anwendbarkeit aus.
Fall 4: Open-Source-Entwickler ohne kommerzielle Absicht
Ein Entwickler aus Kanada veröffentlicht ein Open-Source-KI-Modell kostenlos auf einer Plattform wie GitHub. Solange das Modell nicht kommerziell genutzt wird und nicht in Hochrisikobereichen eingesetzt wird, ist es von bestimmten Pflichten ausgenommen.
Doch Vorsicht: Sobald das Modell kommerziell genutzt wird oder in Hochrisikobereichen zum Einsatz kommt, können Pflichten entstehen, auch für den ursprünglichen Entwickler.
Welche Pflichten treffen ausländische Unternehmen?
Anbieter aus Drittländern: Volle Compliance erforderlich
Anbieter von KI-Systemen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die gleichen Pflichten erfüllen wie EU-Unternehmen. Dazu gehören bei Hochrisiko-KI-Systemen: Risikomanagement, technische Dokumentation, Datenqualität, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Robustheit sowie Konformitätsbewertungen.
Bestellung eines Bevollmächtigten: Pflicht für Drittlandsanbieter
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen und von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die nicht in der Union niedergelassen sind, müssen vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme ihrer Systeme schriftlich einen Bevollmächtigten benennen, der in der Union niedergelassen ist.
Der Bevollmächtigte ist befugt, im Namen des Anbieters bestimmte Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen, insbesondere die Einhaltung der Registrierungspflichten, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation.
Ohne Bevollmächtigten können Sie Ihr KI-System nicht rechtmäßig in der EU anbieten.
Registrierungspflichten in der EU-Datenbank
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen sich und ihre Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme registrieren, bevor sie das System in Verkehr bringen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Bei Verstößen gegen die verbotenen KI-Praktiken drohen Geldbußen.
Für ausländische Unternehmen gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen. Die Sanktionen gelten unabhängig vom Firmensitz.
Strategien für ausländische Unternehmen
Option 1: EU-Compliance vollständig umsetzen
Erfolgreiche internationale Unternehmen behandeln den EU-Markt wie jeden anderen regulierten Markt und implementieren die erforderlichen Maßnahmen. Sie ernennen einen Bevollmächtigten, erstellen technische Dokumentationen und registrieren ihre Systeme.
Option 2: EU-Markt ausschließen
Einige Unternehmen entscheiden sich bewusst gegen den EU-Markt und blockieren technisch den Zugang aus der EU. Dies erfordert jedoch konsequente Durchsetzung und klare vertragliche Regelungen.
Option 3: Risikominimierung durch Produktanpassung
Manche Unternehmen passen ihre KI-Systeme so an, dass sie nicht als Hochrisiko-Systeme gelten oder entwickeln spezielle EU-konforme Versionen parallel zu anderen Produktlinien.
Fazit: Der AI Act kennt keine Grenzen
Der AI Act ist ein Marktortgesetz mit globaler Reichweite. Wenn Ihre KI in der EU wirkt, gelten die Regeln, egal wo Ihr Unternehmen sitzt. Die extraterritoriale Anwendung ähnelt der DSGVO und zeigt: Die EU setzt Standards, die weltweit Beachtung finden.
Für ausländische Unternehmen bedeutet das: Ignorieren ist keine Option. Wer den europäischen Markt bedienen will, muss die Regeln kennen und einhalten. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen, die Bestellung eines kompetenten Bevollmächtigten und die systematische Umsetzung der Compliance-Pflichten sind der Schlüssel zum Erfolg.
MAINLY unterstützt auch Unternehmen außerhalb der EU dabei, die Anforderungen des AI Act zu verstehen, geeignete Bevollmächtigte zu finden und eine praxistaugliche Compliance-Strategie für den europäischen Markt zu entwickeln.
