Reicht ISO 27001 für NIS-2-Compliance aus?
Januar 2026
ISO 27001 und NIS-2: Die Gemeinsamkeiten
ISO 27001 und NIS-2 verfolgen grundsätzlich ähnliche Ziele: Die Etablierung eines systematischen Managementsystems für Informationssicherheit. Viele der technischen und organisatorischen Maßnahmen überschneiden sich.
Was ISO 27001 bereits abdeckt:
Systematische Risikoanalyse und Risikobewertung
Technische Sicherheitsmaßnahmen (Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung)
Incident Management und Business Continuity Planning
Dokumentation von Sicherheitsrichtlinien und -prozessen
Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des ISMS
Ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 kann als solide Grundlage für die Erfüllung der NIS-2-Anforderungen dienen. Unternehmen mit ISO 27001-Zertifizierung haben bereits einen erheblichen Teil der Arbeit geleistet.
Wo NIS-2 über ISO 27001 hinausgeht
Trotz der Überschneidungen gibt es wesentliche Unterschiede, die ISO 27001 allein nicht abdeckt:
1. Spezifische gesetzliche Anforderungen: NIS-2 enthält konkrete rechtliche Verpflichtungen, die über die generischen Anforderungen von ISO 27001 hinausgehen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist verbindliches Recht, ISO 27001 ist ein freiwilliger Standard.
2. Registrierungspflicht beim BSI: Betroffene Unternehmen müssen sich binnen drei Monaten beim BSI registrieren. Diese behördliche Meldung ist in ISO 27001 nicht vorgesehen.
3. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen: NIS-2 verpflichtet zu einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, einer detaillierten Meldung nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht nach einem Monat. Die Meldung erfolgt an das BSI, nicht an eine Zertifizierungsstelle.
ISO 27001 kennt zwar Incident-Response-Prozesse, definiert aber keine spezifischen behördlichen Meldefristen und -formate.
4. Lieferkettensicherheit: NIS-2 verlangt explizit Maßnahmen zur Bewertung und Steuerung der Cybersicherheit von Lieferanten und Dienstleistern. Während ISO 27001 das Thema Lieferantenmanagement anspricht, sind die NIS-2-Anforderungen spezifischer und strenger.
5. Geschäftsleitungsverantwortung: § 38 BSIG normiert die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Billigung, Überwachung und Schulung in Cybersicherheitsfragen. Diese gesetzliche Verantwortung geht über die Management-Anforderungen von ISO 27001 hinaus.
Die Geschäftsleitung muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen. ISO 27001 verlangt zwar Management-Commitment, aber keine derart spezifischen Schulungsnachweise.
6. Prüfbefugnisse des BSI: Das BSI hat umfassende Kontroll- und Prüfrechte gegenüber betroffenen Unternehmen. Bei ISO 27001 erfolgt die Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, nicht durch eine Aufsichtsbehörde.
7. Sanktionen: Bei Verstößen gegen NIS-2 drohen hohe Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Der Verlust einer ISO 27001-Zertifizierung hat keine vergleichbaren rechtlichen Konsequenzen.
8. Ausreichendes Maß an Cybersicherheit: Das NIS-2 Umsetzungsgesetz verpflichtet zu "geeigneten, verhältnismäßigen und wirksamen technischen und organisatorische Maßnahmen". Was geeignet, verhältnismäßig und wirksam ist, kann dabei von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Es ist daher möglich, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine ISO 27001-Zertifizierung ist aber sicher ein guter Start.
Was müssen Sie zusätzlich zur ISO 27001 tun?
Wenn Ihr Unternehmen bereits ISO 27001-zertifiziert ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Gap-Analyse durchführen: Vergleichen Sie Ihr bestehendes ISMS mit den spezifischen Anforderungen des § 30 BSIG. Identifizieren Sie Lücken, insbesondere bei Meldeprozessen, Lieferkettensicherheit und Dokumentation der Geschäftsleitungspflichten.
2. Registrierung beim BSI: Nutzen Sie das zweistufige Verfahren über "Mein Unternehmenskonto" (MUK) und das BSI-Portal.
3. Meldeprozesse anpassen: Implementieren Sie Prozesse, die die spezifischen NIS-2-Meldefristen (24 Stunden/72 Stunden/1 Monat) einhalten, und schulen Sie Ihr Team auf die BSI-Meldeformate.
4. Lieferkettensicherheit erweitern: Überarbeiten Sie Ihre Lieferantenverträge und implementieren Sie systematische Sicherheitsbewertungen für kritische Dienstleister.
5. Geschäftsleitungsschulungen dokumentieren: Etablieren Sie einen verbindlichen Schulungsplan für die Geschäftsleitung und dokumentieren Sie die Teilnahme lückenlos.
6. BSI-konforme Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation die spezifischen Nachweispflichten des BSIG erfüllt, nicht nur die ISO-Anforderungen.
Ist eine ISO 27001-Zertifizierung trotzdem sinnvoll?
Ja, absolut. Auch wenn ISO 27001 allein nicht ausreicht, bleibt es ein wertvoller Standard, der international anerkannt ist und als Qualitätsmerkmal dient. Viele erfolgreiche Unternehmen kombinieren beide Ansätze:
ISO 27001 für: Internationales Vertrauen, strukturiertes ISMS, Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen.
NIS-2-Compliance für: Erfüllung der gesetzlichen Pflichten in Deutschland (und der EU), Vermeidung von Bußgeldern, behördliche Akzeptanz.
Fazit: ISO 27001 ist eine starke Basis, aber kein Ersatz
ISO 27001 ist eine hervorragende Grundlage für NIS-2-Compliance und erspart Ihnen erhebliche Vorarbeit. Doch die spezifischen gesetzlichen Anforderungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes, insbesondere Registrierung, Meldepflichten, Geschäftsleitungsverantwortung und behördliche Aufsicht, gehen darüber hinaus.
Erfolgreiche Unternehmen nutzen ISO 27001 als Fundament und ergänzen es gezielt um die NIS-2-spezifischen Elemente. Das Ergebnis: Ein robustes ISMS, das sowohl internationale Standards erfüllt als auch die deutschen Rechtspflichten einhält.
Handeln Sie jetzt: Führen Sie eine Gap-Analyse zwischen Ihrem ISO 27001-ISMS und den NIS-2-Anforderungen durch, schließen Sie die Lücken systematisch und registrieren Sie sich rechtzeitig beim BSI.
