Was ist die NIS-2-Richtlinie? Einfach erklärt
Januar 2026
Die NIS-2-Richtlinie ist Europas Antwort auf die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe. Doch was bedeutet sie konkret für Unternehmen in Deutschland? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten – verständlich und praxisnah.
Was bedeutet "NIS-2"?
NIS-2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist das aktualisierte Rahmenwerk der Europäischen Union für Cybersecurity, das die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ersetzt. "NIS" steht für "Network and Information Security" – also Netz- und Informationssicherheit.
Das Ziel: Ein einheitlich hohes Niveau der Cybersicherheit in Europa zu erreichen, indem kritische Infrastrukturen besser geschützt und Unternehmen zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden.
Warum wurde NIS-2 notwendig?
Die Vorgängerrichtlinie NIS-1 aus dem Jahr 2016 war ein wichtiger erster Schritt. Doch die zunehmende Vernetzung digitaler Systeme und die inkonsistente Umsetzung der NIS-1 machten eine überarbeitete Version notwendig. Die Anzahl und Erfolgsquote von Cyberangriffen ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen.
Die europäische Kommission erkannte, dass NIS-1 nicht mehr ausreichte, da Cyberbedrohungen immer komplexer wurden. NIS-2 schließt die Lücken der Vorgängerversion und schafft einen stärkeren, EU-weiten Cybersecurity-Rahmen mit umfassenderem Risikomanagement und strengerer Durchsetzung.
Weiter werden nun deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") geht von 29.500 neuen betroffenen Unternehmen aus.
Die wichtigsten Neuerungen von NIS-2 gegenüber NIS-1
Deutlich mehr Unternehmen betroffen: NIS-2 erweitert den Anwendungsbereich erheblich, um mehr Sektoren und Unternehmen abzudecken. Während NIS-1 vor allem kritische Infrastrukturen wie Energie, Transport und Banken erfasste, sind unter NIS-2 deutlich mehr Wirtschaftssektoren im Geltungsbereich, darunter Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, digitale Dienste und verarbeitendes Gewerbe.
Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die verhältnismäßig und risikoangemessen sind. Die Richtlinie verlangt einen dynamischen Managementansatz, der sich an bewährten Standards orientiert.
Geschäftsleitungshaftung: Mit NIS-2 wird die Verantwortung und Rechenschaftspflicht des Senior-Managements erhöht. Cybersecurity wird zur Chefsache – Geschäftsführer und Vorstände müssen die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.
Härtere Sanktionen: Bei Verstößen drohen für besonders wichtige Einrichtungen Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. EUR. Bei hohen Jahresumsätzen über 500 Millionen Euro gehen die Bußen sogar bis 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes für wichtige Einrichtungen.
Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
In Deutschland wird NIS-2 durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist
Wichtig: Das deutsche Umsetzungsgesetz enthält selbst keine neuen inhaltlichen Bestimmungen, sondern ändert bestehende Gesetze ab – in erster Linie das BSI-Gesetz. Die konkreten Pflichten für Unternehmen sind daher im novellierten BSI-Gesetz verankert.
Fazit: NIS-2 als Wendepunkt für Cybersecurity
Die NIS-2-Richtlinie markiert einen Paradigmenwechsel: Cybersicherheit entwickelt sich von freiwilligen Best Practices zu verbindlichen Vorgaben mit empfindlichen Sanktionen. Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz macht diese Anforderungen nun auch hierzulande zur rechtlichen Realität.
Für Unternehmen bedeutet das: Cybersecurity ist keine IT-Aufgabe mehr, sondern Vorstandssache. Wer jetzt handelt und ein strukturiertes ISMS aufbaut, sichert nicht nur Compliance, sondern auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens.
