NIS-2 vs. DSGVO: Was ist der Unterschied?

Januar 2026

NIS-2 und DSGVO – zwei EU-Regelwerke, die für Geschäftsführer im Mittelstand zunehmend zur täglichen Compliance-Realität gehören. Doch während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten fokussiert, zielt NIS-2 auf die gesamte Informationssicherheit und Cyberresilienz. Wer beide Regimes nicht versteht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern strategische Wettbewerbsnachteile.

Anwendungsbereich und Ziel: Wer ist betroffen?

NIS-2 betrifft Unternehmen in definierten Sektoren, in der Regel ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Das deutsche NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Für besonders wichtige Einrichtungen gelten teils strengere Schwellen – und bestimmte Akteure wie DNS-Diensteanbieter oder qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind grundsätzlich erfasst, unabhängig von ihrer Größe.

Die DSGVO hingegen gilt horizontal für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten – unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Keine Mindestgröße, kein Sektor ist ausgenommen. Jede Arztpraxis, jeder Handwerksbetrieb, jedes Startup fällt unter die DSGVO, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Was schützen die beiden Regelwerke?

NIS2UmsuCG: Verpflichtet zur Einführung technischer und organisatorischer Cyber-Sicherheitsmaßnahmen, zur aktiven Risikovorsorge und zur unverzüglichen Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle. Ziel ist die digitale Resilienz und der Schutz zentraler wirtschaftlicher Funktionen – unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind.

DSGVO: Regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, genutzt und weitergegeben werden dürfen. Vorgaben betreffen Rechtmäßigkeit, Transparenz, Löschfristen, Betroffenenrechte und Weitergabe an Dritte. Ziel ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Datenmissbrauch bei gleichzeitigem "freien Verkehr der Daten".

Meldepflichten: Die wichtigsten Unterschiede

Beide Regelwerke verpflichten zu Meldungen, doch die Auslöser und Fristen unterscheiden sich erheblich:

DSGVO: Meldepflicht binnen 72 Stunden an die Datenschutzbehörde, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

NIS2UmsuCG: Hier müssen alle erheblichen Cybervorfälle gemeldet werden, die Auswirkungen auf die Dienste oder die IT-Infrastruktur haben – unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Die Erstmeldung muss bereits innerhalb von 24 Stunden erfolgen, gefolgt von einer detaillierteren Meldung nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht nach maximal einem Monat.

Praxistipp: Eine IT-Störung ohne Bezug zu personenbezogenen Daten ist nur nach NIS2UmsuCG meldepflichtig, Datenschutzvorfälle immer nach DSGVO. Unternehmen, die unter beide Regelungen fallen, müssen parallele Meldeprozesse etablieren. Häufig wird in der Praxis eine größere IT-Störung auch personenbezogene Daten betreffen, sodass beide Regime mitgedacht werden sollten.

Bußgelder: Wie hoch ist das finanzielle Risiko?

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Bei Verstößen drohen für besonders wichtige Einrichtungen Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. EUR. Bei hohen Jahresumsätzen über 500 Millionen Euro gehen die Bußen sogar bis 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes für wichtige Einrichtungen. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung, die nicht delegierbar ist.

DSGVO: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen.

Was heißt das praktisch für Ihr Unternehmen?

Die meisten erfolgreichen Unternehmen organisieren Datenschutz und Cybersicherheit inzwischen nicht mehr in getrennten Silos, sondern als gemeinsame Compliance- und Resilienzstruktur. Viele Cybersicherheitsanforderungen dienen sowohl dem Datenschutz als auch der Informationssicherheit – etwa Risikoanalysen, Sicherheitskontrollen und Vorfallmanagement.

Nutzen Sie Synergien: Ein integrierter Ansatz im Compliance-Management ermöglicht es, Synergien zu nutzen und den Aufwand erheblich zu reduzieren. Ein zentrales Dokumentenmanagementsystem kann die Nachweispflichten beider Regelwerke erfüllen.

Fazit: NIS2UmsuCG und DSGVO ergänzen sich

NIS2UmsuCG und DSGVO verfolgen unterschiedliche Ziele, adressieren unterschiedliche Risiken und haben unterschiedliche Adressaten – aber sie ergänzen sich. Wer die Systeme und Prozesse für beide Regime effizient bündelt, minimiert das Risiko von Bußgeldern und Ausfällen und verschafft sich strategische Vorteile: im Kundenvertrauen, im Vergabewesen und bei Versicherungen.

Klare Verantwortlichkeiten, eine regelmäßige Überprüfung der Überschneidungsbereiche und die Nutzung von Synergien sind der Schlüssel für eine nachhaltige Compliance-Praxis.

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